- Arzt stellt die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung fest und stellt Ihnen ein Rezept aus
- gleich anrufen und Termin sichern.
- Bei Kassenpatienten dürfen zwischen dem Ausstellungsdatum und dem 1. Termin nur 14 Tage liegen.
- Rezepte können vom Haus- oder Kinderarzt, sowie vom Fachärzten (HNO, Neurologe, etc.) ausgestellt werden.
- Logopädische Therapie darf NUR nach Heilmittelverordnung (Rezept) durch den Arzt erfolgen!
- Bei Therapie in Einrichtungen, wie beispielsweise Pflegeheimen oder Kindergärten, muss dies durch den Arzt auf dem Rezept vermerkt werden!